Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1966 - VI A 697/63
- BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
- Die Rüge der Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO muß zudem auch daran scheitern, daß die Beschwerde nicht dargelegt hat, welcher Beweismittel sich das Berufungsgericht zu der von der Beschwerde vermißten weiteren Sachaufklärung hätte bedienen müssen und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]). - BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil des Senats vom 28. März 1963 (BVerwGE 16, 36) ab. - BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1955 und 27. Mai 1964 (BVerwGE 2, 343 und 18, 315) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil dem Beschwerdevorbringen nach den vorstehenden Darlegungen eine Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht entnommen werden kann.
- BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1955 und 27. Mai 1964 (BVerwGE 2, 343 und 18, 315) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil dem Beschwerdevorbringen nach den vorstehenden Darlegungen eine Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht entnommen werden kann. - BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Nicht klärungsbedürftig ist ferner, daß ein Urteil bezüglich des Umfangs der Rechtskraft der Auslegung fähig und bedürftig ist, wenn der Inhalt der Urteilsformel allein nicht mit Sicherheit erkennen läßt, worüber das Urteil entschieden hat, und daß hierzu die aus dem Urteil ersichtlichen Anträge und die Entscheidungsgründe herangezogen werden dürfen (vgl. BVerwGE 17, 293 [299] m. Einw.). - BVerwG, 29.07.1959 - V C 62.58
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1959 (BVerwGE 9, 102), in dein ausgeführt ist, daß der Tatrichter allgemeine Erfahrungssätze zu berücksichtigen hat, liegt ebenfalls nicht stets schon dann vor, wenn das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz nicht beachtet hat, sondern erst dann, wenn dieser Mangel auf der Rechtsauffassung beruht, daß das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz nicht zu berücksichtigen brauche. - RG, 30.05.1910 - VI 268/09
Umfang der Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils.
Auszug aus BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und ist nicht klärungsbedürftig (vgl. RGZ 74, 121 [124]).
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Deshalb bestehen keine durchgreifenden Bedenken, wenn zum Verständnis einer nicht eindeutigen Urteilsformel die Entscheidungsgründe herangezogen werden müssen (vgl. u.a.Urteil vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 20.63 - BVerwGE 17, 293 [299] undBeschluß vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 25 S. 51). - BVerwG, 21.02.2019 - 8 B 6.19
Antrag auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz …
Ist die Urteilsformel hingegen nicht eindeutig, sind bei deren Auslegung die Entscheidungsgründe heranzuziehen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1963 - 2 C 20.63 - BVerwGE 17, 293 ; Beschluss vom 29. Mai 1967 - 2 B 5.67 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 25;… Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 - insoweit in BVerwGE 64, 186 nicht abgedruckt, juris Rn. 17). - BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienststelle …
Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO würde nur dann vorliegen, wenn für das Berufungsgericht eine von dem angeführten Urteil abweichende Rechtsauffassung maßgebend gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - und vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 18.08.1967 - II B 42.67
Angriffe gegen die tatsächlichen und rechtlichen Darlegungen des Berufungsurteils …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn eine und dieselbe Rechtsfrage verschieden beurteilt wird, d.h. wenn zur Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ebenso Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -). - BVerwG, 19.08.1969 - II B 41.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Übrigens ist im Zusammenhang mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO der Darlegungspflicht des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur genügt, wenn die Beschwerde darlegt, zur Anwendung welcher bestimmten Rechtsvorschrift und bezüglich welcher Rechtsfrage die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von einer bestimmten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - und vom 18. Juli 1968 - BVerwG II B 63.67 -). - BVerwG, 14.08.1968 - II B 3.68
Qualifizierung der Provisionseinkünfte eines Bezirksvertreters als …
Eine solche Abweichung läge nur vor, wenn das Berufungsgericht eine andere Rechtsauffassung Vertreten hätte als zu denselben Rechtsfragen das Bundesverwaltungsgericht in den von der Beschwerde angeführten Urteilen (ebenso Beschluß vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -). - BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn ein und dieselbe Rechtsfrage verschieden beurteilt wird, d.h. wenn zur Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ebenso Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -). - BVerwG, 19.08.1968 - II B 26.68
Anfechtung des Beschlusses eines Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an …
Nur ein Abweichen von der Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts aber wäre eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. a. Beschluß des Senats vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -).